Steuerschuldnern wird das Begleichen ihrer Zahlungen künftig deutlich erleichtert, das gilt zumindest im Bundesland Baden-Württemberg. Hier wurden die Vollziehungsbeamten mit mobilen Kartenlesegeräten ausgerüstet, mit denen sie bei der Vollstreckung der Steuerschulden die Zahlung per Kreditkarte ermöglichen können.
Bisher konnten Steuerschulden nur durch eine Barzahlung oder durch Überreichen eines Schecks beglichen werden. Andere Möglichkeiten akzeptierte das Finanzamt nicht. Allerdings gilt immer noch, dass im Finanzamt selbst weder Bar- noch Kreditkartenzahlungen möglich sind.
Sieben Ämter haben ein Pilotprojekt gestartet, in dessen Rahmen die Vollziehungsbeamten Zahlungen bei der Vollstreckung der Steuerschulden durch Kreditkarten annehmen. Der große Erfolg dieses Projekts ermöglichte, dass nun sämtliche Finanzämter in Baden-Württemberg dazu übergegangen sind, die Beamten im Außendienst mit mobilen Kartenlesegeräten auszustatten. Eingegeben werden muss lediglich die PIN. Teilweise muss noch auf dem Zahlungsbeleg unterschrieben werden.
Zur Information: In Baden-Württemberg dürfen die Finanzämter Vollziehungsbeamte im Außendienst einsetzen, die mit der Vollstreckung der Steuerlast betraut werden.