Gemeinnützige Vereine aus dem Blickwinkel des Steuerrechts
Das Vereinswesen ist eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft und ermöglicht die ehrenamtliche Arbeit unzähliger Freiwilliger. Viele denken daher aus gutem Grund, dass Vereine automatisch von der Steuer befreit sind und ohne den Druck der Finanz bestehen können, wobei es sich bedauerlicherweise um einen Irrtum handelt.
Kompetente und individuelle Steuerberatung für Vereine
Das Steuerrecht ist im Bereich des Vereinswesens sehr umfangreich, weshalb die wenigsten Organisationen ohne Expertise zurechtkommen. Durch die langjährige Beratung von gemeinnützigen Vereinen kann unsere Steuerkanzlei umfangreiches Fachwissen für die Steuerberatung von Vereinen vorweisen. Das Team unter Steuerberater Dipl.-Betriebswirt (BA) Tobias R. Bohn bietet Ihnen eine umfassende Beratung. Unsere Dienstleistungen umfassen individuelle steuerliche Beratung in Einzelfragen, die Erstellung von Steuererklärungen, die Übernahme der Buchhaltung sowie persönliche Beratungstermine zu allen steuerrechtlichen Fragen.
Einkünfte von Vereinen unterliegen grundsätzlich der Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Das deutsche Steuerrecht gewährt jedoch in einigen Ausnahmen Vergünstigungen, unter anderem für Organisationen, die ausschließlich und unmittelbar mildtätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke verfolgen. Unser Steuerberater für Vereine hilft Ihnen gerne dabei, die passenden Lösungen für Ihre individuellen Zwecke zu finden.
Steuerliche Bereiche für gemeinnützige Vereine
Eine wegen Gemeinnützigkeit steuerbegünstigte Organisation hat bis zu vier unterschiedliche Bereiche, die von der Steuerberatung für Vereine behandelt werden muss. In der Steuererklärung werden nach diesem System Einnahmen entweder der Vermögensverwaltung, dem Zweckbetrieb, dem ideellen Betrieb oder einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zugerechnet. Jeder dieser Bereiche hat unterschiedliche Konsequenzen in Bezug auf mögliche Vergünstigungen. Unsere Steuerberatung den Verein unterstützt Sie bei der Erststellung Ihrer Steuererklärung und schlängelt sich mit Ihnen durch den Dschungel Steuerrecht und Gemeinnützigkeitsrecht.
Steuerberatung für Vereine von der Gründung bis zur Liquidation
Bei der Gründung eines gemeinnützigen Vereins sind viele steuerliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Ein wichtiger Aspekt, der bereits vor der Gründung der Organisation zu beachten ist, wäre die korrekte und rechtlich-gültige Formulierung der Satzung. Unsere Steuerberatung für Vereine unterstützt Sie bei auch bei Fragen im laufenden Betrieb wie etwa: Wie sind Mitglieder bei einer Anstellung im Verein steuerlich zu behandeln? Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden und was kann ich alles absetzen? Wann spricht das deutsche Steuerrecht von Vermögensverwaltung? Wird die Satzung des Vereins steuerlich anerkannt?
Diese sowie viele weitere Fragen klären wir gerne mit Ihnen in einem informativen Beratungsgespräch. Rufen Sie uns an und machen Sie Ihren persönlichen Termin für unsere Steuerberatung für Vereine aus. Gerne finden wir mit Ihnen gemeinsam passende Lösungen und Antworten auf Ihre Fragen.